DEUTSCHES
KINDERKREBSREGISTER


Häufig gestellte Fragen an das Deutsche Kinderkrebsregister
aus den meldenden Kliniken
 
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    Fragen

    1. Was bedeuten die Abkürzungen PID, PatID, MID, Malig-ID, GPOH-PID, Ident.(Mz) und IZ-Code (DKKR)?
    2. Werden personenbezogene Patientendaten auch für andere Studien, als die GPOH-Studien, weiterverwendet? Werden in diesem Zusammenhang Patientendaten auch an Externe weitergegeben?
    3. Unter welchen Umständen werden die Patientendaten an weitere Personen neben dem DKKR weitergegeben?
    4. Wann und werden Meldungen an die Landeskrebsregister weitergeleitet?
    5. Was versteht man unter der Registerpopulation im engeren und im weiteren Sinne?
    6. Besteht ein Unterschied in der Vorgehensweise, wenn die Einwilligung zur Kontaktaufnahme explizit verweigert wird vs. wenn diese nicht vorliegt?
    7. Soll ein Patient ab 15 an das DKKR gemeldet werden, dessen Diagnose vor dem 01.01.2009 gestellt wurde?
    8. Soll auch ein Patient ab 18 an das DKKR gemeldet werden, dessen Diagnose nach dem 01.01.2009 gestellt wurde?
    9. Kann ich Daten auch über das Internet an das DKKR verschicken?
    10. Was ist eine Kontrollnummer?

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    Antworten zu Frage 1.
    DKKR => Deutsches KinderKrebsRegister

    PID/PatID des DKKR => Patientenidentifikator, Synonym zu PatID. Dieser DKKR-Identifikator wird pro Patient individuell nur einmal vergeben, d.h., er begleitet den Patienten auch bei evtl. auftretenden Folgemalignomen.

    MID/MaligID des DKKR => Malignomidentifikator, Synonym zu MaligID. Dieser DKKR-Identifikator wird pro Neoplasie vergeben, d.h., ein Patient mit mehreren Neoplasien erhält auch unterschiedliche und mehrere MaligID.

    GPOH-PID => Patientenidentifikator der GPOH, er besteht aus einer sechsstelligen Buchstaben/Ziffernkombination und zwei Prüfzeichen und wird über einen speziellen Server generiert.

    Ident.(Mz) => Synonym für „I-Zahl“, ein früher verwendeter DKKR-Identifikator, bestehend aus sieben Ziffern für Geschlecht, Geburtsdatum und dem fünfstelligen IZ-Code. Wurde 2005 durch MaligID ersetzt und wird nur noch auf deren besonderen Wunsch im Austausch mit früheren Studien verwendet.

    IZ-Code (DKKR) => Die letzten fünf Stellen der alten „I-Zahl“. Er besteht aus einem speziell entworfenen Schlüssel des Patientennachnamens, einer Art Durchnummerierung und einer Prüfziffer. Die gesamte I-Zahl wurde 2005 durch MaligID ersetzt.

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    Antworten zu Frage 2.

    Daten des Deutschen Kinderkrebsregisters werden auch zu wissenschaftlichen Zwecken außerhalb von Therapieoptimierungsstudien verwendet. Dies ist eine wichtige Aufgabe des Registers.

    Ein Teil dieser Forschung wird von uns selbst durchgeführt, ein Teil erfolgt in Kooperation mit anderen Wissenschaftlern.

    Auch hier gilt der Grundsatz: Ohne explizite Einwilligung der Eltern/des Patienten werden individuelle Daten an überhaupt niemanden weitergegeben.

    Anschreiben von interessierten Wissenschaftlern an ehemalige Patienten/deren Eltern erfolgen grundsätzlich über uns. Wir geben die Namen und Daten der Patienten zumindest zunächst nicht an diese Dritten weiter. Dem Anschreiben der Wissenschaftler liegt dann eine Einwilligungserklärung bei, die u.A. genau spezifiziert, was diese Wissenschaftler an Daten aus dem Kinderkrebsregister erhalten. Das können nur ein paar Basisinformationen sein (Alter und Diagnose) oder, seltener, voller Namen und Adresse. Es liegt dann im Ermessen des Patienten/der Eltern, ob sie dem zustimmen.

    Weniger kritisch sind Studien, die nur aggregierte Daten haben wollen, also z.B. die europäische Übersichtsstudie ACCIS oder ein Doktorand, der die räumliche Verteilung von Krankheitshäufigkeiten auswerten soll. Dann geben wir z.B. weiter, wie viele Fälle einer bestimmten Diagnosegruppe in einem bestimmten Ort in einem bestimmten Jahr auftraten, aber ohne Einzelheiten (keine Namen, keine Adressen, kein Geburtsdatum, kein Diagnosedatum, keine Studie, keine Klinik, keine genaue Diagnose). Auch solche aggregierten Daten werden nur zweckgebunden weitergegeben, sie dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weitergereicht oder nach dem Ende der vereinbarten Auswertungen weiterverwendet werden. Sie müssen von dem Kooperationspartner so gespeichert werden, dass sie vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt sind

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    Antworten zu Frage 3.
    Ohne Einwilligung der Eltern/des Patienten werden individuelle Daten an überhaupt niemanden weitergegeben.

    Ist der Patient GPOH-Studienpatient, was bei den meisten Patienten der Fall ist, so können wir davon ausgehen, dass für die Studienleitung eine Einwilligung zur Datenspeicherung vorliegt. In diesem Fall tauschen wir mit der Studienleitung Daten zur Diagnose und dem Krankheitsverlauf zur gegenseitigen Qualitätssicherung aus.

    Wenn die Klinik den Patienten / die Eltern von der Meldung an das jeweilige zuständige Landeskrebsregister informiert hat und uns nicht mitgeteilt hat, dass die Eltern / der Patient dem widersprochen haben, so leiten wir einige Basisdaten entsprechend dem jeweiligen Landeskrebsregistergesetz an das Landeskrebsregister weiter.

    Patientendaten werden nach Einwilligung der Patienten auch für wissenschaftliche Studien verwendet. Wir geben keine Daten an Institutionen wie z.B. Versicherungen, Pharmakonzerne, die Bundeswehr oder dergleichen weiter.

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    Antworten zu Frage 4.

    Mit fast allen dem DKKR meldenden Kliniken hat das DKKR vereinbart, dass es im Auftrag der Klinik die kindlichen und jugendlichen Krebsfälle prinzipiell an das - je nach Wohnort - zuständige Landeskrebsregister weiterleitet.

    Wenn die Klinik den Patienten / die Eltern von der Meldung an das jeweilige zuständige Landeskrebsregister informiert hat und uns nicht mitgeteilt hat, dass die Eltern / der Patient dem widersprochen haben, so leiten wir einige Basisdaten entsprechend dem jeweiligen Landeskrebsregistergesetz an das Landeskrebsregister weiter.

    Dabei werden nur Neoplasien der Registermenge im engeren Sinne weitergeleitet mit der Ausnahme, dass das Alter des Patienten keine Rolle spielt.

    Die Häufigkeit der Weitergabe richtet sich nach der aktuell geltenden Vereinbarung mit dem jeweiligen Landeskrebsregister: meist jährlich, bei einzelnen auch öfter. Grundsätzlich versenden wir verschlüsselte Dateien, in Nordrhein-Westfalen klinken wir uns in deren sicheres Netz ein, in Rheinland-Pfalz bringen wir den Kollegen eine CD.

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    Antworten zu Frage 5.
    Die Registerpopulation im engeren Sinne:
    - Hauptwohnsitz bei Diagnosestellung der Primärneoplasie: Ab 1980 in Westdeutschland und Westberlin. Ab 1991 auch ehemalige DDR (inklusive das ehemalige Ostberlin).
    - Alter bei Diagnose der Primärneoplasie: 1980-2008: unter 15 Jahre. Seit 2009: Unter 18 Jahre.
    - Diagnose: Eine in der ICCC-3 definierte Primärneoplasie.
    Zur Registerpopulation im weiteren Sinne zählen noch einige zusätzliche Primär-Erkrankungen:
    - Schwere aplastische Anämie
    - Sonstige aplastische Anämien (seit 2009): z.B. Fanconi-Anämie, Blackfan-Diamond-Anämie
    - Langerhanszell-Histiozytose
    - Mesoblastisches Nephrom (inkl. kongenitales mesoblastisches Nephrom)
    - Aggressive Fibromatose (seit 2009)
    - Sonstige Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe (seit 2009): z.B. Kostmann-Syndrom, konnatale Neutropenie
    - Benignes/nukleares Teratom
    Für Zweitneoplasien gelten andere Regeln. Es sind nur Zweitneoplasien von Patienten aus der Registerpopulation im engeren Sinne relevant.
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    Antworten zu Frage 6.

    Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme ist nicht zu verwechseln mit der Einwilligung zur Datenspeicherung.

    Die Frage der Einwilligung zur Kontaktaufnahme ist nur relevant für Patienten, bei denen eine Einwilligung zur Datenspeicherung vorliegt, da bei fehlender Einwilligung grundsätzlich keine Kontaktaufnahme erfolgt und auf Grund der gelöschten Adresse auch nicht erfolgen könnte.

    Es besteht ein Unterschied in der Vorgehensweise, wenn die Einwilligung zur Kontaktaufnahme explizit verweigert wurde vs. diese nicht vorliegt:

    Wenn eine Einwilligung zur Kontaktaufnahme nicht oder noch nicht vorliegt, wird davon ausgegangen, dass der Patient durch seine Einwilligung zur Erfassung, Speicherung und wissenschaftlichen Verarbeitung seiner Daten grundsätzlich damit einverstanden ist, dass er gegebenenfalls vom DKKR kontaktiert wird.

    Sobald ein ehemaliger Patient (oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt seine Eltern) den Wunsch geäußert hatte, nicht vom DKKR kontaktiert zu werden, wird der Patient / die Eltern des Patienten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vom DKKR im Rahmen von DKKR-Routineaktionen oder Studienfragestellungen kontaktiert.

    Die Eltern / der Patient sind nicht verpflichtet das Formular zur Kontaktaufnahme auszufüllen. Jedoch erleichtert uns eine explizit vorliegende Einwilligung zur Kontaktaufnahme die Entscheidung, ob die Person zu einer bestimmten Frage angeschrieben werden darf. Will jemand den Kontakt ausdrücklich verweigern, so erfolgt dies natürlich am einfachsten in Form einer klaren Willensbekundung auf dem Formular.

    Liegt uns nur die Einwilligung der Eltern zur Datenspeicherung vor, so können diese uns auch den Kontakt zum Kind verbieten. Haben wir jedoch eine eigene Einwilligung zur Datenspeicherung eines mittlerweile einsichtsfähigen Patienten vorliegen, so können die Eltern nicht im Namen des Patienten eine Zustimmung oder Verweigerung aussprechen.

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    Antworten zu Frage 7.

    Muss nicht, kann aber. Bei Studienpatienten erfolgt dies auch meist.

    Wir nehmen dann die Meldung auf, bemühen uns aber nicht um fehlende Angaben (z.B. fehlende Einwilligung), nicht um Qualitätssicherung und führen auch keine Nachverfolgung durch.

    Falls ein ab 15-jähriger Patient an einer Zweitneoplasie erkrankt, sollte er – unter Angabe der Erstneoplasie – gemeldet werden. Für die Angabe der Erstneoplasie genügt eine formlose Bemerkung auf dem Meldebogen, z.B. Diagnose und Diagnosedatum. Da die meisten Primärneoplasien im Alter von unter 15 Jahren auftreten, ist der betreffende Patient dann in der Regel schon im DKKR bekannt und die Angaben über seine Zweitneoplasie können entsprechend in die Registerdatenbank eingefügt werden.

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    Antworten zu Frage 8.

    Ein Patient gehört ab seinem 18. Geburtstag nicht zur Registerpopulation des DKKR im engeren Sinne. Diesen Patienten können wir jedoch gerne mit Minimalinformationen erfassen. Studienpatienten werden - unabhängig vom Alter - auch weiterhin bei uns erfasst, um den im Therapieprotokoll festgelegten Dokumentationsablauf und einen reibungslosen Datenabgleich mit den Studienleitungen zu gewährleisten. Bisher wurde dies auch für die ab 15-jährigen so gehandhabt und lässt sich dementsprechend auch auf die Älteren übertragen

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    Antworten zu Frage 9.
    Im Prinzip ja, aber es sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zu beachten.

    Wir bekommen häufig Daten von Studienleitungen oder Kliniken in Dateiform, natürlich auch über das Internet. Dabei ist nach der Art der Daten zu unterscheiden:

    Keinerlei Personenbezug: Das ist unkritisch.

    Personenbezogene Daten, aber ohne Namen, nur mit Identifikationsnummern oder Initialen o.ä.: Hier muss man im Einzelfall prüfen, wie sensibel die sonstigen Angaben sind und ob die Patienten nicht doch mit wenig Zusatzwissen identifizierbar sind. Daten mit offenem Namen: Diese Daten müssen unbedingt geschützt werden.

    Bitte seien Sie sich im Klaren darüber, dass E-Mail und Anhänge im Grunde für jede andere Person einsehbar sind. Senden Sie niemals Namen in E-Mails! Senden Sie niemals unverschlüsselte Dateianhänge mit sensiblen Daten!

    Das gilt auch für den Postversand von Datenträgern (Diskette, CD, DVD, USB-Stick), da eine solche Sendung Dritten in die Hände fallen kann. In Einzelfällen kann man es akzeptieren, wenn eine Datei ZIP-komprimiert ist, aber MIT PASSWORT. Das Passwort ist dem Empfänger auf anderem Wege mitzuteilen, z.B. Telefon oder FAX. Das ist prinzipiell knackbar, aber in jedem Fall besser als völlig ungeschützt. Diese Methode mit einer AES-256Bit-Verschlüsselung sehr sicher, welche z.B. bei dem Programm WinZip seit Version 9 verwendet wird.

    Besser und sehr viel sicherer ist eine 2048Bit-Verschlüsselung nach Diffie-Hellman, wie sie von einer Reihe von Programmpaketen, von kommerziell bis Freeware (z.B. PGP, GnupG, TrueCrypt etc.) angeboten werden. Dabei erstellt der Empfänger einen Schlüssel (den so genannten „öffentlichen Schlüssel“), den er dem Absender weiterreicht und mit dem dieser den Datensatz dann verschlüsselt. Er kann ihn damit selbst nicht mehr öffnen, nur der Empfänger kann das („asymmetrische Verschlüsselung“).

    Wir empfehlen diese Form der Verschlüsselung.

    Wir haben diese Programme und Anleitungen, genauso wie den öffentlichen Schlüssel, auf unserer Website unter Datenschuzaspekte/PGP-Schlüssel. Sprechen Sie Herrn Ziegler an, der auch bei technischen Problemen jederzeit gern weiterhilft.
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    Antworten zu Frage 10.

    Eine Kontrollnummer ist eine asymmetrische Verschlüsselung eines vorher nach einem genormten Verfahren in seine Bestandteile zerlegten Namens.

    Zur Erstellung der Kontrollnummer werden alle Namensteile (Vorname, Nachname, Geburtsname) jeweils zuerst in ihre Bestandteile zerlegt. Aus diesen Bestandteilen wird über eine asymmetrische Verschlüsselung jeweils eine Kontrollnummer erzeugt. Den Namensteilen wird dann jeweils ein phonetischer Code zugeordnet, welcher ebenfalls asymmetrisch verschlüsselt wird:
    z.B. Karl-Heinz Zacharias von Müller-Lüdenscheid, geborener Maier entspricht

    • - Karl Heinz Zacharias ,
    • - Müller Lüdenscheid von ,
    • - Maier leer leer
    . Diese Kontrollnummern zusammen bilden dann die patienteneigene Kontrollnummer. Diese lässt sich nicht wieder in den Namen zurückführen. Kommt jedoch eine Meldung zu Karl Lüdenscheidt, so können wir diese auch verschlüsseln und sehen dann die Ähnlichkeit zu der bereits vorliegenden Kontrollnummer und können vermuten, dass das die gleiche Person ist. Bei Initialen, wie z.B. KHML oder Karl L, geht das nicht.

    Das verwendete Verfahren zum Erstellen der Kontrollnummern entspricht dabei dem, welches die Landeskrebsregister in Deutschland benutzen.

    Erreichen uns (unverlangt zugesandte) Informationen zu einer am DKKR anonym gespeicherten Person, so können wir diese unter Verwendung der Kontrollnummer zuordnen und vernichten sie umgehend.

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